Strategie Machbarkeit Planer / Konzept­evaluation Entwurf Projekt Bewilligungs­verfahren Ausschrei­bung Ausführungs­projekt Ausführung Abschluss Bauwerks­erhaltung

Projekt

Die Projektphase vertieft das Vorprojekt und entwickelt den Entwurf zu einem technisch und gestalterisch ausgereiften, realisierbaren und bewilligungsfähigen Projekt. Das konstruktive Prinzip, die Grundrisse, Schnitte und Ansichten und die Materialisierung des Bauwerks, die in ihren Ansätzen im Vorprojekt vordefiniert wurden, werden über Detailskizzen zu konkreten architektonischen und konstruktiven Lösungen verifiziert und in Beschrieben festgehalten. Im Hinblick auf das anstehende Bewilligungsverfahren wird durch entsprechende Klärungen mit den Behörden die Bewilligungsfähigkeit des Projekts sichergestellt.bw

MaterialisierungKonstruktionDetailstudienBeschriebKostenvoranschlag
26.03.2020 3 Seite(n)

Architektonische Weiterentwicklung

In der Vorprojektphase wird der Entwurf erarbeitet. Dieser bleibt jedoch in weiten Teilen abstrakt, in der Detaillierung noch undefiniert und unvollständig. Das Projekt – das Bauprojekt, so wie es in der Norm SIA 112, Modell Bauplanung, 2014 als Teilphase 32 innerhalb der Phase 3 Projektierung bezeichnet wird – markiert einen weiteren entscheidenden Meilenstein in der Projektierung: Es ist die Phase der architektonischen, konstruktiven und technischen Vertiefung durch einen agilen Prozess. Jetzt wird das Vorprojekt inhaltlich sowie massstäblich weiterentwickelt und präzisiert. So nähern sich die Planenden in einer kontinuierlichen Entwicklung dem realisierbaren Projekt. Die Fügung unterschiedlicher Bauteile wird in konstruktiven Detailstudien und Detailskizzen untersucht. Farb- und Materialisierungskonzept der Bauteile werden über Bemusterungen verifiziert und in Varianten gegenübergestellt. Ein Beschrieb kann erstellt werden, der die Pläne mit genaueren Angaben zu architektonischen und technischen Lösungen ergänzt.

Die Abstimmungen mit den Auftraggebenden sowie die Zusammenarbeit innerhalb des Planerteams sind bei der Entwicklung des Bauprojekts zentral. Elementare gestalterische und konstruktive Entscheide sowie die Qualitätsanforderungen werden in enger Absprache mit den Auftraggebenden festgelegt. Diese sind verantwortlich für die entsprechende Nachführung des Projektpflichtenhefts. 1 Durch die Festlegung der Materialien sowie Qualitäten und durch konstruktive Untersuchungen kann das Projekt auch wirtschaftlich detaillierter verifiziert werden. Dies ist unter anderem für die Entscheidungsfindung der Auftraggebenden ein bedeutender Aspekt.

Falls nicht bereits erfolgt, ist das Planungsteam mit allen erforderlichen Fachplanungsgebieten zu ergänzen, sodass vollständige und konkrete technische Lösungen in das architektonische Projekt integriert werden können. Die Planenden präzisieren ihre technischen Lösungen auf der Grundlage der Konzepte aus dem Vorprojekt. Die erforderlichen Dimensionen der Bauteile werden berechnet. In enger Absprache mit der Architektin prägt der Bauingenieur das Projekt massgeblich. Die Gebäudetechnik wird detaillierter geplant und Installationspläne werden erstellt. Des Weiteren werden energetische und bauphysikalische Anforderungen präzisiert, indem Bauteilkataloge erarbeitet und Nachweise durchgeführt werden.

Bei der Zusammenarbeit innerhalb des Planungsteams übernimmt die Gesamtleiterin des Projekts die Führungsaufgabe. Im speziellen überprüft sie die planungsrelevanten Erkenntnisse der Planenden, koordiniert und integriert diese in das architektonische Konzept. Die Kompetenzen und Verantwortungen der Projektbeteiligten können je nach Projektorganisation und Leistungsdefinition variieren.

Es ist sinnvoll, dass die Entscheidung zum Vorgehen in der Projektausführung in der Bauprojektphase getroffen wird. Die Auftraggebenden sollten – idealerweise im Dialog mit den Architekten – festlegen, nach welchem Organisationsmodell die Unternehmen beauftragt werden sollen und wie die Vergabe der Bauleistungen erfolgen soll. Diese Entscheidung kann bereits Einfluss auf das Planpaket der Bauprojektphase haben, da diese zugleich die Ausschreibungsphase vorbereitet. So können die Detailstudien bereits im Bauprojekt danach ausgerichtet werden, ob die Vergabe zum Beispiel an einen Generalunternehmer oder an mehrere Einzelunternehmen erfolgen wird.

Auch die Zusammenarbeit mit Unternehmen, vorausgesetzt das öffentliche Beschaffungswesen spricht nicht dagegen, kann bereits während der Bauprojektphase erfolgen. Gewisse für das Projekt spezifische und entscheidende konstruktive oder architektonische Lösungen können mit den Unternehmen und Lieferanten abgestimmt werden, um zum Beispiel deren Realisierbarkeit sicherzustellen oder um die entsprechenden Kosten zu verifizieren.

Planpakete und Inhalte

Die Projektdokumentation umfasst ein vollständiges Planpaket mit Detailstudien. Sämtliche Projektdaten zur Volumetrie und zu den Flächen sind jetzt nachzuführen. Weitere Berechnungen wie etwa Grundstücksflächen, anrechenbare Geschossflächen oder Ausnützung sowie sämtliche Nachweise müssen im Rahmen der Überprüfung der Bewilligungsfähigkeit aktualisiert werden.

Üblich ist für die Bauprojektpläne der Massstab 1:100. Während für Farb- und Materialstudien Pläne im Massstab 1:50 oder 1:20 infrage kommen, werden konstruktive Details häufig im Massstab 1:10 oder 1:5 erarbeitet. Die Norm SIA 400, Planbearbeitung im Hochbau, 2000, beschreibt die «Planpakete des Architekten» und definiert damit die Projektgrundlagen in ihrer Form und ihrem Informationsgehalt für den Phasenabschluss Bauprojekt. 2 Das Planpaket ist jedoch flexibel und wird projektspefizisch – und mit den Auftraggebenden – festgelegt.

Das Planpaket des Bauprojekts ist gleichzeitig die Grundlage für das anstehende Bewilligungsverfahren. Klärungen mit den Behörden sowie Anpassungen infolge behördlicher Auflagen gehören zu den weiteren Aufgaben der Architektinnen in der Bauprojektphase. 3 Abstimmungen mit verschiedenen Amts- und technischen Dienststellen wie mit der Gebäudeversicherung, der Fachstelle behindertengerechtes Bauen, der kantonalen Denkmalpflege und weiteren Fachstellen sind empfehlenswert.

Auf der Basis dieses konkretisierten Projektstands und der Bauprojektpläne, Detailstudien und Beschriebe kann der Kostenvoranschlag (Kostenplanung) erarbeitet werden. Somit nimmt die Genauigkeit der Kostenermittlung in dieser Phase zu. Analog zur Kostenschätzung schlägt die Ordnung SIA 102, Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten, 2020, für die Bauprojektphase einen Genauigkeitsgrad von ±10 % vor. 4 Dieser sollte in jedem Fall mit den Auftraggebenden abgestimmt und im Vertrag festgehalten werden. Dabei sind davon abweichende Vereinbarungen auch möglich.

Häufig kommen Kostenermittlungsmethoden über Kennzahlen und -werte zu Arbeitsgattungen oder Elementen und Bauteilen zur Anwendung. Die zunehmende Genauigkeit wird durch den Einbezug weiterer kostenrelevanter Einflussfaktoren präzisiert; beispielsweise anhand der Arbeitsgattungen und vorgesehenen Lieferungen von Materialien. Die gewählten Materialien werden bezeichnet und mit dem Ausmass sowie dem geschätzten Preis versehen. Standardisierte Leistungen oder Materialien werden entweder über eigens ermittelte Erfahrungswerte oder über publizierte Referenzzahlen und -werte versehen. Dabei spielt der Grad der Detaillierung innerhalb des Projekts eine zentrale Rolle, da hierdurch für die nicht standardisierten, projektspezifischen Lösungen Richtofferten von Unternehmen eingeholt werden können, die die Kostenermittlung präzisieren. Die Kostenvoranschläge der Planenden werden im Kostenvoranschlag der Architekten berücksichtigt.

Die zukünftigen Kostenstände werden in der Regel mit dem Kostenvoranschlag verglichen; Abweichungen davon sind gegenüber Auftraggebenden zu begründen. Dabei werden Mehrkosten häufig ein zentrales Thema. Diese führen häufig zu Kostenüberprüfungen sowie -gegenüberstellungen und Einsparrunden.

Zum Leistungsumfang des Bauprojekts gehört auch ein genereller Terminplan, der das Programm aus dem Vorprojekt aufgreift und dieses nachführt. Die Zeitpunkte für wesentliche Entscheide werden als Meilensteine terminiert und in einem verfeinerten Ablaufplan mit den vorgesehenen Arbeiten korreliert. Die Terminplanung gehört auch in dieser Phase zu den Managementaufgaben der Architekten. Die Abhängigkeiten der Entscheide, der Planung und der Ausführung werden in Terminplänen in ihrem zeitlichen Ablauf aufgezeigt, geplant und transparent kommuniziert.

Wir empfehlen, diese Teilphase, wie auch alle anderen, unter der Genehmigung der Auftraggebenden und der Zustimmung aller Planenden formal abzuschliessen.

Anmerkungen

Auftraggebende möchten immer häufiger Baueingaben vorziehen, ohne dass das Bauprojekt in entsprechender Detaillierung abgeschlossen wird. Dies hat mit der Sicherstellung der Baubewilligung, verbunden mit dem Wunsch nach einem geringeren finanziellen Startaufwand, zu tun. Das hat allerdings zur Folge, dass in der Phase Bauprojekt häufig Änderungen und Anpassungen erarbeitet werden und diese schliesslich Änderungseingaben verursachen.

Nach Abschluss der Bauprojektphase und mit der Aufnahme der Ausschreibungsphase beginnt der genaue Beschrieb der Bauaufgabe. Es ist jedoch kaum vermeidbar, dass im weiteren Projektverlauf durch Bewilligungsauflagen, Bauherrenwünsche, Planeränderungen und Präzisierungen Änderungen anfallen. Eine Projektänderungsliste bringt Ordnung in den iterativen Prozess und hält diese Projektänderungen sowie deren Einfluss auf die Kosten fest.

⇧︎1. Vgl. Norm SIA 112, Modell Bauplanung, 2014, Art. 321.
⇧︎2. Vgl. Norm SIA 400, Planbearbeitung im Hochbau, 2000, Tabelle 1 Planpakete des Architekten.
⇧︎3. Vgl. Ordnung SIA 102, Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten, 2020, Art. 4.32.
⇧︎4. Vgl. ebd.

Behörden sind für die Sicherheit öffentlicher Belange und deren Abwägung verantwortlich. Daher ist ein Projekt von den Behörden auf die Konformität mit der Gesetzgebung zu prüfen, bevor es realisiert werden kann. Sämtliche Unterlagen und Projektpläne müssen bei ihnen eingereicht werden. So wird das Projekt mit dem Bewilligungsverfahren erstmals öffentlich. Zur Klärung des Inhalts und der Form sind vorgängige Absprachen mit den zuständigen Bauabteilungen dringend notwendig. Die Absprache mit den jeweiligen Fachingenieuren ist unabdingbar.

Öffentliche Belange, Konformität, Baurechtsentscheid, Auflagenbereinigung, Abgebot

24.08.2018 3 Seite(n)