Planpakete und Inhalte
Als Ausführungsgrundlage für alle Unternehmen und Lieferanten werden Werkpläne und konstruktive Detailpläne, zum Beispiel Fassadenschnitte im Massstab 1:20, 1:10 oder 1:5, erstellt (siehe auch Norm SIA 400, Planbearbeitung im Hochbau, 2000). Wichtig sind spezifische Pläne und Unterlagen mit den für die jeweilige Arbeitsgattung relevanten Informationen. Zum Beispiel Wandabwicklungen und Detailpläne für den Innenausbau, wie Küchenpläne für den Schreiner. Bei der Planerstellung ist die Berücksichtigung des Produktions- und Bauprozesses entscheidend, das heisst die Aufeinanderfolge und Abhängigkeiten der einzelnen Arbeitsschritte. Durch die Einbindung der Unternehmerin können kritische Punkte im Bauablauf thematisiert und eine Optimierung bei Produktion und Erstellung, auch im Hinblick auf die Ausführungsdauer, erzielt werden.
Nach Vertragsabschluss mit dem Unternehmer ist der Leistungsumfang definiert. Von daher ist es wichtig, nachträgliche Änderungen zu dokumentieren, nachvollziehbar darzustellen und in revidierten Plänen und Unterlagen zu indexieren.
In Vorbereitung des Baubeginns muss die Fachkoordination sichergestellt und abgeschlossen werden. Hieran sind nicht nur der gesamtleitende Architekt, die Bauingenieurin und die Haustechnikingenieure, sondern auch die ausführende Unternehmerin beteiligt. Die Abfolge der Arbeitsschritte wird festgelegt sowie die räumliche Koordination bestätigt, um während der Ausführung keine Zeit zu verlieren.
Prüfen und Freigeben
Zu den Aufgaben der Architektin zählt auch das Prüfen und Freigeben von Plänen. Zum einen betrifft dies unter anderem Konstruktions-, Schalungs- und Bewehrungspläne sowie die Koordinationspläne für Gebäudeinstallationen und Kanalisations- und Werkleitungspläne, zum anderen gilt dies auch für die von den Unternehmen und Lieferanten erstellten Werkstattpläne. Dafür werden die Ausführungs- und Detailpläne des Architekten durch den Unternehmer oder Lieferanten in Pläne für die Fertigung mit den auf das Bauteil reduzierten, spezifischen Angaben und Mengenlisten übersetzt, zum Beispiel für ein vorgefertigtes Betonelement oder für ein Holzfenster. In den Werkstattplänen prüft die Architektin die Angaben zu Material, Konstruktion, Oberflächen, Dimensionen und Mengen und geben diese frei. Schliesslich müssen auch die Farb- und Materialmuster freigegeben werden.
Nach Bereinigung sämtlicher Pläne und Unterlagen ist das Projekt ausführungsreif. In der Praxis erfolgt dies nicht gesamthaft an einem Stichtag, sondern in Etappen.
Bei Abschluss dieser Phase und vor Baubeginn geben die Auftraggebenden den Baukredit frei. Auf der Grundlage des bereinigten Kostenvoranschlags wird ein Zahlungsplan mit den durch die Auftraggebenden zu leistenden Beträgen erstellt. Dieser Zahlungsplan ist wichtig, um die Liquidität sicherzustellen. Die Fälligkeiten der Abschlagszahlungen sind im Werkvertrag festzuhalten. Ausserdem werden in Absprache mit den Planenden sowie Unternehmen und Lieferanten ein definitiver Terminplan und ein detailliertes Bauprogramm erstellt. Es gehört zu den Aufgaben der Auftraggebenden, den Termin- und Zahlungsplan sowie die Werkstattpläne und die Ausführungspläne einschliesslich aller vorgenommenen Änderungen zu genehmigen.
Die Phase Ausführungsprojekt entspricht der Teilphase 51 Ausführungsprojekt innerhalb der Phase 5 Realisierung gemäss der Norm SIA 112, Modell Bauplanung, 2014.