Geschichte und Entwicklung von Nachhaltigkeit
Mit der Industrialisierung kam das euphorische Gefühl der unbegrenzten Möglichkeiten auf. Die Endlichkeit der Ressourcen wurde nicht mehr wahrgenommen; Emissionen, die die Umwelt belasten, wurden häufig aus Unwissenheit nicht beachtet. Das Foto von der Erde aus dem Weltall im Jahr 1968 liess ein neues Bewusstsein von der Fragilität unseres Planeten aufkommen. Die Ölkrisen im Jahr 1973 und 1979 verdeutlichten, dass die Ressourcen begrenzt sind und dass das Wachstum an Grenzen stossen wird. Es begann eine intellektuelle und politische Debatte über nachhaltige Kultur. Man erkannte die Schwierigkeit, in der weltweit vernetzten Welt die Folgen des eigenen Verhaltens abschätzen zu können.
Club of Rome
Das Bewusstsein, dass die Erde ein geschlossenes System ist, dessen Reaktionen auf Veränderungen teilweise kaum voraussehbar sind, führte 1968 auf Anregung von Aurelio Peccei, Mitglied der Firmenleitungen von Fiat und Olivetti, zusammen mit Alexander King, Direktor für Wirtschaft und Technologie der OECD, zur Gründung des Club of Rome. Ziel dieses multinationalen, informellen und staatspolitisch unabhängigen Zusammenschlusses von Wirtschaftsführern, Politikern und Wissenschaftlern war es, die zukünftige Entwicklung des Systems Erde in den Blick zu nehmen und diese Prognosen zu veröffentlichen.
1972 erschien ihr Bericht «The Limits to Growth», der sogleich zu einem Bestseller wurde. Die darin prognostizierte weltweite Entwicklung bis ins Jahr 2100 ergab, dass Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum ab 2030 zusammenbrechen würden. Als Ursachen gaben die Autoren Nahrungsmittelknappheit, Umweltverschmutzung und Rohstoffknappheit an. Als Gegenmassnahmen schlugen sie Geburtenkontrolle und Umweltschutz vor.
Nach dem Erscheinen von «The Limits to Growth» wurden verschiedene Modelle erarbeitet, die die globalen Entwicklungen nach unterschiedlichen Gesichtspunkten aufzeigten. Die 1980 auf Veranlassung des US-Präsidenten Jimmy Carter erschienene Studie «Global 2000» untersuchte diese Modelle und stellte sie ihren eigenen Daten und Forschungen gegenüber. Dabei zeichnete sie ein ähnlich eindringliches Bild wie die anderen Studien. Die Regierung der Vereinigten Staaten anerkannte damit erstmals offiziell die globalen Umwelt- und Entwicklungsprobleme.
Weltmodell Standardlauf. Aus: The Limits to Growth, Ausgabe von Earth Island Limited, London 1972, S. 124
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Brundtland-Bericht
Die World Commission of Environment and Development der Vereinten Nationen unter der Leitung von Gro Harlem Brundtland, der Umweltministerin Norwegens, definierte 1987 den Begriff der nachhaltigen Entwicklung. Die sogenannte Brundtland-Definition hat bis heute nichts an Gültigkeit verloren: «Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Zwei Schlüsselbegriffe sind wichtig:
- Der Begriff von “Bedürfnisse”, insbesondere der Grundbedürfnisse der Ärmsten der Welt, die die überwiegende Priorität haben sollten; und
- der Gedanke von Beschränkungen, die der Stand der Technologie und sozialen Organisation auf die Fähigkeit der Umwelt ausübt, gegenwärtige und zukünftige Bedürfnisse zu befriedigen.» 2
UNCED
Die Empfehlungen der Brundtland-Kommission führten zur UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung der United Nations Conference on Environment and Development (UNCED) von 1992 in Rio de Janeiro. Ergebnisse der UNCED sind in die Agenda 21, in die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung, in die Klimarahmen-Konvention, in die Wüsten-Konvention und in die Biodiversitäts-Konvention eingeflossen.
Seither gibt es eine jährlich stattfindende Weltklimakonferenz, die zum Beispiel über die Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verhandelt. Wichtige Abkommen, die daraus hervorgingen, sind 1997 das Kyoto-Protokoll und 2015 dessen Nachfolger (COP 21).
3-Dimensionen-Modell
3-Dimensionen-Modell
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Ein etabliertes Konzept im Bereich der nachhaltigen Entwicklung ist das 3-Dimensionen-Modell. Es beschreibt die drei Bereiche Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, die gleichwertig behandelt werden und so Nachhaltigkeit gewährleisten. Ohne ein Zusammenwirken der drei Gebiete gibt es keine Nachhaltigkeit. Denn: Nachhaltigkeit bedeutet mehr als nur Umweltschutz. Gesellschaftliche Solidarität und wirtschaftliches Wohlergehen sind ebenso wichtig, um zu garantieren, dass die Bedürfnisse der zukünftigen Generationen gedeckt werden können.
Kapitalstockmodell
Das Kapitalstockmodell wurde 1994 von der Weltbank entwickelt. Es interpretiert das allgemeine Prinzip der Nachhaltigkeit im Sinne eines Kapitals, das nicht aufgebraucht werden darf, sondern erneuert und aufgebaut werden muss. Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft werden dabei als die drei Kapitalstöcke betrachtet, deren Summe das gesamte Nachhaltigkeitskapital bildet. Beim Aufbrauchen des Kapitals wird somit langfristig die Existenzgrundlage gefährdet:
Kapital «Nachhaltigkeit» = Kapital «Umwelt» + Kapital «Wirtschaft» + Kapital «Gesellschaft»
Das Kapitalstockmodell wird oft als «lobenswerte Absicht» interpretiert, nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Umwelt und die Gesellschaft als werthaltige Kapitalformen zu betrachten. Die dadurch implizierte Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit ist aber problematisch und wirft die Frage auf, ob Umwelt und Gesellschaft als Kapitalstöcke nicht unversehens als Teil eines finanzwirtschaftlichen Systems verstanden werden, dem sie sich unterzuordnen haben.
Im Sinn des Wohlstands sieht das Kapitalstockmodell Nachhaltigkeit dann als gegeben, wenn man nicht vom Kapital lebt, sondern von dessen Zinsen. Es legt die Möglichkeit eines Systems nahe, in dem Zinsen sich von selbst vermehren und in der Folge die gesamte Weltbevölkerung davon leben kann.
Das Kapitalstockmodell führte zu den Begriffen der starken und schwachen Nachhaltigkeit, die sich in der Frage der Substituierbarkeit der Kapitalstöcke unterscheiden. Starke Nachhaltigkeit verlangt, dass keiner der drei Kapitalstöcke über längere Zeit abnehmen darf, während schwache Nachhaltigkeit diese Bedingung nur für das gesamte Nachhaltigkeitskapital stellt. Schwache Nachhaltigkeit erlaubt also beispielsweise den Abbau des Umweltkapitalstocks, solange als Kompensation mehr Wirtschafts- oder Sozialkapital geschaffen wird: eine Haltung, die darüber hinwegsieht, dass es ohne Ressourcen der Umwelt weder ein Wirtschafts- noch ein Sozialkapital geben kann.
Nationale Politik der Nachhaltigkeit
Die vollumfänglich revidierte Bundesverfassung (BV) von 1997 erklärt die nachhaltige Entwicklung zum Staatsziel und bildet somit die Grundlage für eine neue Gesetzgebung. Die Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung ist in den Art. 2 und 73 verankert:
Art. 2 Abs. 2: «Sie [die Eidgenossenschaft] fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.» 4
Art. 2 Abs. 4: «Sie [die Eidgenossenschaft] setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.» 5
Art. 73 Nachhaltigkeit: «Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an.» 6
Der Bund orientiert sich bei seiner Strategie für eine nachhaltige Entwicklung am sogenannten 3-Dimensionen-Modell sowie am Kapitalstockmodell der Weltbank, wobei ein Mittelweg gesucht wird zwischen dem Konzept der starken und schwachen Nachhaltigkeit. Das bedeutet, dass die Substitution von einem Kapitalstock mit einem anderen teilweise zulässig ist: Kritische Grenzen dürfen innerhalb von einem Stock jedoch nicht unterschritten werden.
Energiegesetz und CO2-Gesetz
Das erste schweizerische Energiegesetz trat 1999 in Kraft. Man gab damit zum Ausdruck, dass eine ausreichende Versorgung und ein vernünftiger Umgang mit Energie in der Verantwortung des Staates liegen. Die Reaktorkatastrophe von Fukushima führte zum parlamentarischen Entscheid, aus der Kernenergie auszusteigen. Dieser Entscheid hatte eine grundlegende Revision des Energiegesetzes zur Folge. Das revidierte Gesetz trat 2018 in Kraft und soll die erneuerbaren Energiequellen fördern und dadurch den Verzicht auf Kernenergie ermöglichen.
Das CO2-Gesetz trat 2003 mit dem klaren Ziel in Kraft, die Vereinbarungen im Kyoto-Protokoll in der Schweiz umzusetzen. Die Massnahmen, die sich auf Gebäude beziehen, betreffen die Mindest-Gebäudestandards und Fördergelder für energetische Sanierungen. Die Gebäudestandards werden von den Kantonen genauer definiert, periodisch überprüft und festgehalten in den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn). Es werden Untergrenzen für Dämmwerte und der maximale Heizwärmebedarf festgelegt. Um die Einhaltung der Mindest-Gebäudestandards nachzuweisen, definierte der SIA im Auftrag des Bundes die Norm SIA 380/1, Heizwärmebedarf, 2016, in der die Berechnungsweise der Wärmedurchgangskoeffizienten und der Heizwärmeenergiebedarf geregelt werden.
Bei den Fördergeldern handelt es sich um das Gebäudeprogramm, das energetische Sanierungen von Bestandsbauten finanziell unterstützt. Zurzeit liegt die energetische Erneuerungs- und Sanierungsrate des Gebäudebestands bei 0,9 %. Bei dieser Geschwindigkeit würde es rund 100 Jahre dauern, bis der gesamte Gebäudebestand modernisiert wäre und die Effizienzansprüche des Bundes erfüllt sind. Das Gebäudeprogramm soll diesen Erneuerungsprozess beschleunigen.
Zurzeit wird eine Totalrevision des CO2-Gesetzes vorbereitet. Diese wird nötig, um die Vereinbarungen über den reduzierten Treibhausgasausstoss gemäss dem Abkommen von Paris (COP 21) zu erreichen. In Diskussion stehen eine Erhöhung der CO2-Abgabe, die Ablösung des bis 2025 befristeten Gebäudeprogramms, Massnahmen im Bereich Verkehr sowie Kompensationsmöglichkeiten von Treibhausgasemissionen.
«Strategie Nachhaltige Entwicklung» des Bundesrates
Der Bundesrat verabschiedet alle vier Jahre eine «Strategie Nachhaltige Entwicklung». In diesem Papier fixiert er wichtige Themen der Nachhaltigkeit. Es ist jedoch in der Umsetzung abhängig von den einzelnen Kantonen und Gemeinden. Wichtige Positionen nehmen auch die schweizerische Wirtschaft sowie private Organisationen und Verbände ein. Ihr Verhalten und ihre Innovationsbereitschaft entscheiden wesentlich darüber, ob die Schweiz ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen wird oder nicht (Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012–2015).
«Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012–2015»
Eines der Hauptziele der «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2012–2015» war das errichten eines Netzwerks für nachhaltiges Bauen: Das Netzwerk Nachhaltiges Bauen Schweiz (NNBS) mit einem eigenen Energielabel: Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS).
«Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–2019»
Die aktuelle «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–2019» richtet sich nach der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und übernimmt in grossen Teilen die darin enthaltenen Aktionsziele für eine nachhaltige Entwicklung. Eines der Handlungsfelder ist die «Siedlungsentwicklung, Mobilität und Infrastruktur», in der Folgendes festgehalten wird:
«Die Schweizer Natur- und Kulturlandschaft soll weitgehend vor weiterer Überbauung geschützt werden. Neuer Wohnraum soll möglichst innerhalb bestehender Siedlungsflächen entstehen.» 7
Es stellt sich die Frage, wie dieses Ziel realisiert werden soll. Hierzu formuliert das Strategiepapier keine Massnahmen. Der Bund ist in der Umsetzung abhängig von den einzelnen Kantonen und Gemeinden, die dazu neigen, lokale (wirtschaftliche) Interessen zu verfolgen. Es fehlt dem Bund an Durchsetzungskraft bei der Raumentwicklung.
Erweiterte Betrachtungen
Das 3-Dimensionen-Modell stellt Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft als sich überschneidende Bereiche dar, ohne sie jedoch zueinander in eine funktionale Beziehung zu setzen. Dabei weist jeder Bereich seine spezifische Charakteristik auf und steht zu den anderen Bereichen in einer präzisen Beziehung.
Bedürfnis-Ressourcen-Modell
Mensch und Gesellschaft stehen im Brennpunkt. Es sind die Bedürfnisse der Menschen, die den Ausgangspunkt des Systems bilden. Sie stellen aber keine fixe Grösse dar, sondern tendieren dazu, kontinuierlich zahl- und umfangreicher zu werden. Die Definition der Nachhaltigkeit besteht im Wesentlichen aus der Forderung, die Bedürfnisse aller Menschen heute und auch in Zukunft zu befriedigen. Es ist die Gesellschaft, die nicht nur Bedürfnisse formuliert, sondern auch Rahmenbedingungen dafür festlegt, wie diese zu befriedigen sind.
Die Umwelt birgt die Ressourcen, die zur Befriedigung der Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Sie steht der Gesellschaft nicht gegenüber, vielmehr sind wir als Gesellschaft Teil von ihr. Im Gegensatz zur Gesellschaft muss die Umwelt als fixe Grösse und als in sich geschlossenes System betrachtet werden.
Die Wirtschaft ist als der eigentliche Prozess der Bedürfnisbefriedigung zu betrachten. Sie ist die Schnittstelle zwischen Umwelt und Gesellschaft und das Mittel dazu, aus den verfügbaren Ressourcen die nachgefragten Güter und Dienstleistungen zu erzeugen – und dies auf unbeschränkte Zeit. Will sie in der Lage sein, eine langfristige, ungebrochene Entwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten, so darf sie den dazu notwendigen Fortbestand und die Erneuerung der Ressourcen nicht vernachlässigen. Aufgabe der Wirtschaft ist es, Lösungen für den grundsätzlichen Zielkonflikt zwischen den Bedürfnissen der Menschen und den beschränkten Ressourcen zu finden, und nicht, neue Zielkonflikte zu schaffen.
Bedürfnis-Ressourcen-Modell