Rollen und Interessen
Als Einzelleistungsunternehmen ist die Arbeitsgattung im herkömmlichen Sinne zu verstehen. Dabei werden im Modell nicht nur traditionelle Bauhandwerkende, sondern auch die Lieferanten als Einzelleistungsunternehmer verstanden. Die Stärke der Organisationsform Einzelleistungsunternehmen liegt in der Flexibilität während der Realisierung. So sind Änderungen leichter in den Prozess einzubauen.
Vertragsbeziehungen
Kennzeichnend für die Organisation ist, dass die Auftraggebenden in direktem Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Einzelleistungsunternehmen stehen. Jedes Einzelleistungsunternehmen trägt für seinen Teilauftrag die volle Verantwortung und haftet für sein Werk.
Organigramm Einzelleistungsunternehmer/-in
Beim Einzelleistungsunternehmen erfolgt die Vergabe in der Regel pro Arbeitsgattung und auf der Basis von Einheitspreisen; eine Vergabe zu einem Pauschal- beziehungsweise Globalpreis oder mit Kostendach ist ebenfalls möglich. Grundlage bilden detaillierte Leistungsverzeichnisse.
Weisungsbefugnis
Einzelleistungsunternehmen nehmen Weisungen der Auftraggebenden oder ihrer Stellvertreter an, dies kann zum Beispiel die Gesamtleitung oder die Bauleitung sein. Auch die Planenden als Spezialisten nehmen eine Führungsposition ein. Sie sind berechtigt, soweit es sich um Tätigkeiten handelt, die mit der Auftragserledigung üblicherweise direkt zusammenhängen, 1 Weisungsbefugnisse gegenüber Dritten auszusprechen. Sie bleiben der Gesamtleitung und/oder der Bauleitung hierarchisch unterstellt.
Garantie
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gilt für die ausgeführten Werkteile eine gesetzliche Garantie von zwei Jahren. Die Garantiefrist beginnt mit der Abnahme des Werkteils oder der einzelnen Werkteile. 2 Bei Bedarf können die Auftraggebenden weitere Garantien mit dem Unternehmen vereinbaren. Eine Alternative stellt der Kostengarantievertrag nach «Vertrag SIA 1018» dar.
Chancen und Risiken
Auftraggebende
- Unternehmerwahl für die Ausführung ist beeinflussbar, Optimierungschancen bei Auswahl des jeweils geeignetsten Unternehmens in Bezug auf Preis, Qualität und Leistungsfähigkeit,
- Auftraggebende gehen eine Vielzahl an Werkverträgen mit unterschiedlichen Unternehmen ein, daraus resultieren viele einzelne Garantien,
- Auftraggebende tragen finanzielle und terminliche Risiken, terminliche Absicherung mittels Konventionalstrafe (finanzielle Entschädigung bei nicht termingerechter Auftragserfüllung) ist möglich.
Planende
- Die Gestalterische Leitung bleibt den Architekten über den ganzen Planungs- und Bauprozess vorbehalten,
- Änderung, Optimierung und Steuerung des Entwurfsprojekts bis in die Ausführungsphase möglich, klar ersichtliche Kostenkonsequenzen bei nachträglichen Planungsänderungen und -ergänzungen, Kostenkontrolle mittels Auflistung von Ausführungsalternativen als Möglichkeit,
- Einfluss der Planenden auf der Baustelle möglich, direkter Kontakt von Planenden (und Auftraggebenden) zu den Unternehmen.