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Einzel­leistungs­unternehmer/in

Hat jedes einzelne Unternehmen einen individuellen Vertrag mit den Auftraggebenden, so wird vom Einzelleistungsunternehmen gesprochen. In dieser Organisationsform übernimmt eine Einzelleistungsunternehmerin die Erstellung von einem oder mehreren Werkteilen eines Projekts. Zuvor erfolgt die Vergabe der Werkteile pro Arbeitsgattung, die in der Regel auf dem Leistungsverzeichnis basiert.

LeistungsverzeichnisEinheitspreis
26.03.2020 2 Seite(n)

Rollen und Interessen

Als Einzelleistungsunternehmen ist die Arbeitsgattung im herkömmlichen Sinne zu verstehen. Dabei werden im Modell nicht nur traditionelle Bauhandwerkende, sondern auch die Lieferanten als Einzelleistungsunternehmer verstanden. Die Stärke der Organisationsform Einzelleistungsunternehmen liegt in der Flexibilität während der Realisierung. So sind Änderungen leichter in den Prozess einzubauen.

Vertragsbeziehungen

Kennzeichnend für die Organisation ist, dass die Auftraggebenden in direktem Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Einzelleistungsunternehmen stehen. Jedes Einzelleistungsunternehmen trägt für seinen Teilauftrag die volle Verantwortung und haftet für sein Werk.



Organigramm Einzelleistungsunternehmer/-in

Beim Einzelleistungsunternehmen erfolgt die Vergabe in der Regel pro Arbeitsgattung und auf der Basis von Einheitspreisen; eine Vergabe zu einem Pauschal- beziehungsweise Globalpreis oder mit Kostendach ist ebenfalls möglich. Grundlage bilden detaillierte Leistungsverzeichnisse.

Weisungsbefugnis

Einzelleistungsunternehmen nehmen Weisungen der Auftraggebenden oder ihrer Stellvertreter an, dies kann zum Beispiel die Gesamtleitung oder die Bauleitung sein. Auch die Planenden als Spezialisten nehmen eine Führungsposition ein. Sie sind berechtigt, soweit es sich um Tätigkeiten handelt, die mit der Auftragserledigung üblicherweise direkt zusammenhängen, 1 Weisungsbefugnisse gegenüber Dritten auszusprechen. Sie bleiben der Gesamtleitung und/oder der Bauleitung hierarchisch unterstellt.

Garantie

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gilt für die ausgeführten Werkteile eine gesetzliche Garantie von zwei Jahren. Die Garantiefrist beginnt mit der Abnahme des Werkteils oder der einzelnen Werkteile. 2 Bei Bedarf können die Auftraggebenden weitere Garantien mit dem Unternehmen vereinbaren. Eine Alternative stellt der Kostengarantievertrag nach «Vertrag SIA 1018» dar.

Chancen und Risiken

Auftraggebende

  • Unternehmerwahl für die Ausführung ist beeinflussbar, Optimierungschancen bei Auswahl des jeweils geeignetsten Unternehmens in Bezug auf Preis, Qualität und Leistungsfähigkeit,
  • Auftraggebende gehen eine Vielzahl an Werkverträgen mit unterschiedlichen Unternehmen ein, daraus resultieren viele einzelne Garantien,
  • Auftraggebende tragen finanzielle und terminliche Risiken, terminliche Absicherung mittels Konventionalstrafe (finanzielle Entschädigung bei nicht termingerechter Auftragserfüllung) ist möglich.

Planende

  • Die Gestalterische Leitung bleibt den Architekten über den ganzen Planungs- und Bauprozess vorbehalten,
  • Änderung, Optimierung und Steuerung des Entwurfsprojekts bis in die Ausführungsphase möglich, klar ersichtliche Kostenkonsequenzen bei nachträglichen Planungsänderungen und -ergänzungen, Kostenkontrolle mittels Auflistung von Ausführungsalternativen als Möglichkeit,
  • Einfluss der Planenden auf der Baustelle möglich, direkter Kontakt von Planenden (und Auftraggebenden) zu den Unternehmen.
⇧︎1. Vgl. Ordnung SIA 102, Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten, 2020, Art. 1.2.
⇧︎2. Vgl. Norm SIA 118, Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten, 2013, Art. 117.

Das Generalunternehmen (GU) übernimmt alle Leistungen der Ausführenden und bündelt die Arbeitsgattungen unter einem Dach. Es hat Subverträge mit weiteren Unternehmen geschlossen. Beim Modell des GU erfolgt die Vergabe für die Erstellung von mehreren Werkteilen als zusammengefasstes, komplettes Leistungspaket. Diese Art der Auftragserteilung bedingt die Vollständigkeit aller Ausschreibungsunterlagen. Die Ausschreibungen erfolgen in der Regel auf der Basis eines Baubeschriebs und halten die vorgegebene und zu erwartende auszuführende Qualität fest. Der präzis formulierte Baubeschrieb ersetzt somit das beim Modell der Einzelleistungsunternehmerin verwendete Leistungsverzeichnis. Der quantitative Projektumfang ist durch die detaillierten Pläne ersichtlich und vom Anbietenden quantitativ (Massenauszug) zu bearbeiten.

Baubeschrieb, Leistungspaket, Massenauszug, Risiko- und Garantieübernahme, Grobkostenschätzung

30.10.2019 2 Seite(n)

Das Generalunternehmen (GU) übernimmt alle Leistungen der Ausführenden und bündelt die Arbeitsgattungen unter einem Dach. Es hat Subverträge mit weiteren Unternehmen geschlossen. Beim Modell des GU erfolgt die Vergabe für die Erstellung von mehreren Werkteilen als zusammengefasstes, komplettes Leistungspaket. Diese Art der Auftragserteilung bedingt die Vollständigkeit aller Ausschreibungsunterlagen. Die Ausschreibungen erfolgen in der Regel auf der Basis eines Baubeschriebs und halten die vorgegebene und zu erwartende auszuführende Qualität fest. Der präzis formulierte Baubeschrieb ersetzt somit das beim Modell der Einzelleistungsunternehmerin verwendete Leistungsverzeichnis. Der quantitative Projektumfang ist durch die detaillierten Pläne ersichtlich und vom Anbietenden quantitativ (Massenauszug) zu bearbeiten.

Baubeschrieb, Leistungspaket, Massenauszug, Risiko- und Garantieübernahme, Grobkostenschätzung

30.10.2019 2 Seite(n)

Das Totalunternehmen (TU) bietet alle Leistungen an, von der Planung bis zur Ausführung. Es unterhält Subverträge sowohl mit den Planenden als auch mit den Ausführenden. Richtungsweisend für die Wahl des Totalunternehmermodells ist der Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Das TU wirkt in der Regel bereits in der Phase des Entwurfs mit. Ausnahmen sind möglich und in der Praxis häufig angewendet. Das TU wird oft erst vor dem Baubewilligungsverfahren ausgeschrieben und eingebracht. Es übernimmt damit in der Regel die bereits erbrachten Planerleistungen und verhandelten Planerverträge. Da diese Rollenwechsel mit Risiken verbunden sind (Aufgabenverständnis), empfehlen wir, dann eher über ein GU nachzudenken.

Risiko- und Garantieübernahme, Gesamtleitung, Beschaffungswesen

30.10.2019 2 Seite(n)