Einführung
Das Recht wird üblicherweise in die Bereiche Privatrecht und öffentliches Recht aufgeteilt. Zu den Themen des Privatrechts, die relevant sind fürs Bauen, gehören Eigentum, Vertragswesen, Haftung, Normung und das Urheberrecht. Zu den Themen aus dem öffentlichen Recht, die das Bauen betreffen, sind die Raum- und Siedlungsplanung zu zählen. Beim Bewilligungsverfahren wird geprüft, ob das Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Kriterien (Bestimmungen des Raumplanungsrechts, Baupolizeirecht, Umwelt- und Energievorschriften etc.) erfüllt. Ob das Bauvorhaben privatrechtliche Rechte verletzt (zum Beispiel eine dem Bauvorhaben entgegenstehende Dienstbarkeit) wird im Baubewilligungsverfahren nicht geprüft.
Privates Recht
Das Privatrecht regelt die Beziehungen zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten. In der Schweiz ist der Bund zuständig für die Gesetze, die das Privatrecht betreffen. Dieses wird hauptsächlich in den beiden Gesetzessammlungen Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) und Obligationenrecht (OR) beschrieben. 1
Themen aus dem Privatrecht, die häufig Architektinnen und Architekten betreffen, sind im Bereich des Sachenrechts und des OR zu suchen. Das Sachenrecht regelt Eigentum und Besitz. 2 Fürs Bauen ist insbesondere das Grundeigentum relevant. Das Grundbuch ist das Publizitätsmittel für das Eigentum an Grundstücken sowie (teilweise) für den Bestand von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. Es beinhaltet unter anderem Angaben zu den Grundeigentümern der jeweiligen Parzelle und verweist auf den Katasterplan, der die Plangrundlage für die eindeutige Zuteilung darstellt.
Weitere Bereiche des OR, die beim Bauen wichtig sind, betreffen Vertrag, Haftung und technische Normen. Diese werden in anderen Artikeln besprochen.
Das Urheberrechtsgesetz (URG), das in einem eigenen Gesetz definiert wird, ist wichtig für Architektinnen, da es den Umgang mit geistigem Eigentum regelt (Urheberrecht).
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register über die Grundstücke eines bestimmten Gebietes. Es wird durch das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sowie durch die Eidgenössische Grundbuchverordnung (GBV) geregelt.
Damit das Grundbuch seine Funktion als Mittel der Veröffentlichung der dinglichen Rechte an Grundstücken erfüllen kann, muss in einem bestimmten Rahmen darin Einblick genommen werden können. Umgekehrt ist das Interesse der Grundeigentümer an der Wahrung ihrer Privatsphäre zu beachten. Die gesetzliche Regelung muss folglich so gestaltet sein, dass sowohl den Interessen der Öffentlichkeit an der Offenlegung als auch den diesen entgegenstehenden privaten Interessen am Datenschutz angemessen Rechnung getragen wird.
Erst durch den Eintrag ins Grundbuch werden Eigentumsverhältnisse, Lasten und Dienstbarkeiten definitiv festgelegt. So werden Käuferinnen nicht die Eigentümer eines Grundstücks durch Vertragsabschluss, sondern erst durch den Eintrag ins Grundbuch.
Die wesentlichen Einträge im Grundbuch sind die Angaben zur Eigentümerin des Grundstücks sowie der Beschrieb mit Angabe der Parzellennummer und der Grundstücksfläche. Zusätzlich werden Einträge über Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten im Grundbuch festgehalten.
Wichtigste Informationen im Grundbuch:
- Eigentum,
- Grundstücksgrösse,
- Grundpfandrechte,
- Dienstbarkeiten.
Katasterplan
Der Begriff Kataster kommt aus dem Griechischen und bedeutet «eintragen» oder «auflisten». Das Kataster stellt die tatsächlichen Verhältnisse des Grundstücks dar, wie zum Beispiel die räumliche Lage und dessen Abgrenzung.
Die wichtigste Informationsebene in der amtlichen Vermessung ist die Liegenschaft, die das Parzellennetz beschreibt. Die Parzellen werden definiert durch Grenzpunkte, deren Verbindung die Grenzlinie ist. Die Parzellen- und Gebäudeversicherungsnummern im Katasterplan verweisen auf die entsprechenden Einträge im Grundbuch. Als weitere Informationen sind im Katasterplan zum Beispiel Abstands- und Baulinien, Verkehrswege, eventuell Höhenkurven, Kanalisations- und Werkleitungen eingetragen.
Katasterplandaten können im Internet über das jeweilige Geoinformationssystem (GIS) des Kantons eingesehen werden. Im GIS können oft auch weiterführende Informationen wie beispielsweise Altlastendaten oder Gefahrenzonen zu einer Parzelle abgefragt werden. Ein massstäblicher Auszug aus dem Katasterplan ist kostenpflichtig beim Gemeindegeometer zu bestellen.
Wichtigste Informationen im Katasterplan:
- Parzellennummer,
- Grenzverlauf,
- Bestandsbauten.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Baurecht regelt das Verhältnis zwischen Staat und privaten Rechtssubjekten. Es ist ein zwingendes Recht und dient dem Schutz von öffentlichen Interessen. Das Ziel ist die haushälterische Nutzung des Bodens, massvolle Auswirkungen auf die Umwelt, die Abstimmung aller raumwirksamen Tätigkeiten und das Planen einer geordneten Besiedlung.
Das öffentliche Baurecht setzt sich aus Erlassen von Bund, dem Kanton und der Gemeinde zusammen. Es regelt, was gebaut werden darf. Jeder Architekt und jede Architektin, die ein Bauvorhaben erfolgreich durch das Bewilligungsverfahren bringen will, muss Kenntnis von den kantonalen und kommunalen Baugesetzen haben. Auch die Umweltschutzgesetze können erhebliche Auswirkungen auf das Bauen haben. Wer sich zudem im städtebaulichen Massstab betätigen will, hat sich in den Regeln der Raumplanung auszukennen.