Prozessmodell und Zusammenarbeit
Jeder bauliche Eingriff berührt die Umwelt, sei es ober- oder unterirdisch. Damit stehen die Inhalte und Begriffe der Baukultur eines gesellschaftlichen Umfelds im Vordergrund. Von einer Vielzahl bewilligender Instanzen und Behörden wird deshalb bei der Gestaltung eines Bauobjekts hohe Qualität verlangt. Dies zu bemessen ist per se nicht einfach: Die zugrundeliegenden Massstäbe der Bemessung sind unterschiedlich ausgelegt und das Verständnis von Qualität wird von Auftraggebenden, Planenden, Ausführenden und den Behörden sehr unterschiedlich bewertet.
Wir kennen Prozessmodelle für die Planung und die Ausführung aus Baukulturen weltweit. Sie werden jeweils als Common Ground angewendet und sind entweder nach Phasen oder nach Leistungspaketen gegliedert. In jedem Fall liefern diese idealisierten Modelle einer interdisziplinären Kollaboration Hilfestellungen bei der Zusammenarbeit, bei der Leistungsdefinition und bei Fragen der Kommunikation.
In der Schweiz wird der Planungs- und Bauprozess als methodisches Modell in der Norm SIA 112, Modell Bauplanung, 2014, des Schweizerischen Architekten- und Ingenieurvereins (SIA) als Verständigung und Synchronisation unter den Beteiligten beschrieben. Durch die Definition der Projektphasen und -ziele koordiniert die Norm die Leistungen und Entscheide der Auftraggebenden und aller Planenden, während die spezifischen Beschreibungen der Leistungen und Honorare zum Beispiel in den Ordnungen SIA 102, 103 und 108, 2020, (der Architektinnen und Architekten; der Bauingenieurinnen und Bauingenieure; der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik) definiert und auf die Gliederung der Norm SIA 112 abgestimmt sind.
Norm SIA 112, Modell Bauplanung / Phasen, Teilphasen und Phasenziele
Die Norm SIA 112 betrachtet den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks. In Ergänzung unterstützt die Verständigungsnorm SIA 112/1 Nachhaltiges Bauen – Hochbau, 2004, eine vertiefende Bearbeitung der Leistungsbereiche und Ziele im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. Hierzu werden mit Hilfe der Norm SIA 112/1 Synergien und Zielkonflikte aus den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt identifiziert und zu einer Gesamtsicht zusammengeführt werden.
Aufbauend auf die Norm SIA 112 regeln die Ordnungen SIA 102, 103, 105, 108 die Rechte und Pflichten von Auftraggebenden und Auftragnehmenden und entsprechen den allgemeinen Vertragsbedingungen für einen auf der Basis der Ordnungen SIA 102, 103, 105, 108 abgeschlossenen Planervertrag. Sie gliedern und definieren phasenbezogen die Leistungen der Planer, wobei zwischen Grundleistungen und besonders zu vereinbarenden Leistungen unterschieden wird. Um diese Leistungen zielgerichtet erbringen zu können, bedarf es von Seiten des Auftraggebers eine eindeutige Projektdefinition mit Pflichtenheft sowie einen Phasenabschluss mit Entscheiden zum weiteren Vorgehen. Die Ordnungen SIA 102, 103, 105, 108 erhalten darüber hinaus die Grundlagen zur Ermittlung der Vergütung von Planerleistungen, dem Honorar. Analog zu den Ordnungen SIA 102, 103, 105, 108 regelt die Norm SIA 118, Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten, 2013, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien während der Ausführung und soll die Gestaltung des Werkvertrags erleichtern.