Vertragsbeziehungen
Einzelplanende bieten in der Regel nur die Leistung ihrer Disziplin an. Bezeichnend für dieses Modell ist, dass jeder Planende einzeln ein individuelles Vertragsverhältnis (Planervertrag) mit den Auftraggebenden hat. In dieser Organisationsform übernimmt die Architektin in der Regel die Rolle der Gesamtleitung und hat Weisungsbefugnis gegenüber den Planenden und Spezialisten. Ist in der Ausführungsphase das Einzelleistungsunternehmermodell vorgesehen, übernehmen die Planenden unter der Gesamtleitung auch die Bauleitung und damit die Weisungsbefugnis gegenüber den Unternehmen und Lieferanten. Im Falle der Ausführung durch ein Generalunternehmen bleibt ihnen nur die Gestalterische Leitung.
Organigramm Einzelplanende
Chancen und Risiken
Auftraggebende
- Freie Wahl der Planenden,
- Direkter Kontakt zu den Planenden; Steuerung des Planungsprozesses möglich,
- Viele Planerverträge, höherer koordinativer Aufwand,
- Einzelne Verträge kündbar,
- Planungsänderungen einfach durchsetzbar,
- Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen durch Einzelvergabe geringer.
Planende
- Alle Planenden haften einzeln gegenüber den Auftraggebenden,
- Über die Bauleitung und die Gestalterische Leitung wird die Ausführungsqualität gesteuert,
- Fachbauleitung wird durch die Fachplanenden übernommen.
Projekt
- Flexibilität in Bezug auf die Wahl der Planenden und Spezialisten,
- Bei Ausführung durch Einzelleistungsunternehmen kommen Planung und Bauleitung aus einer Hand.