Strategie Machbarkeit Planer / Konzept­evaluation Entwurf Projekt Bewilligungs­verfahren Ausschrei­bung Ausführungs­projekt Ausführung Abschluss Bauwerks­erhaltung

Unternehmer/in Lieferant/in

Als Unternehmerinnen bezeichnen wir im allgemeinen Personen, die in Eigenverantwortung und aus einer selbstständigen Motivation heraus etwas unternehmen und eine intellektuelle Dienstleistung oder ein Produkt dem Wirtschaftskreislauf zur Verfügung stellen. In der Bauwirtschaft wird vor allem die Ausführungsseite betrachtet; es sind bauausführende Unternehmerinnen und Lieferantinnen, die die notwendigen Werk- und Dienstleistungen sowie Materiallieferungen im Werkvertragsverhältnis erbringen, um das physische Bauwerk zu realisieren.

Werk- und DienstleistungenEigenverantwortungSelbständigkeitSubmittenten
30.10.2019 2 Seite(n)

Rollen und Interessen

Wir behandeln hier alle Ausführenden, die eine Rolle vor allem während des Ausführungsprozesses spielen: Einzelleistungsunternehmen und Generalunternehmen sollten während der Ausschreibungsphase evaluiert und beauftragt werden, Totalunternehmen sollten das Projekt von Anfang an führen, damit sie ihre jeweiligen Stärken nutzen können.

Der Einsatz eines Einzelleistungsunternehmens oder eines Generalunternehmens kann bereits während der Planungsphase von Bedeutung sein. Das Unternehmen steht in diesem Fall den Planenden fachlich, konstruktiv und technisch beratend zur Seite oder ist bei der Entwicklung von neuen Produkten zusammen mit den Planenden engagiert. Diese Beratungen geschehen in der Regel ohne Vergütung der Unternehmer. Handelt es sich um eine öffentliche Bauaufgabe, schränkt sich aus Gründen des öffentlichen Beschaffungswesens (Vergaberecht) und damit der Befangenheit das Mitwirken von Unternehmern in der frühen Planungsphase stark ein.

Die Unternehmerleistungen werden zwischen Leistungen aus dem Bauhauptgewerbe (Rohbau, z. B. Tiefbauer, Baumeister, Zimmermann etc.) und solchen aus dem Baunebengewerbe (Ausbau, z. B. Schreiner, Gipser etc.) unterschieden. Die Unternehmer im Baugewerbe werden nach Arbeitsgattungen gegliedert.

«Unter das Bauhauptgewerbe fallen insbesondere «alle Arbeiten für die tragenden Elemente eines Bauwerks». Solche Arbeiten können beispielsweise sein: Maurer- und Betonarbeiten, Gerüstbau- und Fassadenisolationsarbeiten, Aushub-, Bagger- und Traxlerarbeiten, Strassenbau-, Spezialtiefbau-, Steinhauer- und Steinbrucharbeiten, Abbrucharbeiten. Zum Baunebengewerbe gehören demgegenüber alle übrigen Bauarbeiten, namentlich Maler-, Gipser-, Dachdecker-, Plattenleger-, Gärtner-, Spengler-, Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Schreiner-, Zimmerei-, Metallbau- sowie Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten.» 1

Modelle der Zusammenarbeit

Die Wahl des Organisationsmodells zwischen Auftraggebenden und Unternehmern ist abhängig von verschiedenen Faktoren.

In der Bauwirtschaft ist eine Vielzahl an unterschiedlichen Unternehmermodellen verbreitet, dabei sind auch Kombinationen möglich. Die Modelle unterscheiden sich hinsichtlich:

  • Rechten und Pflichten beider Parteien (Auftragsinhalt und dessen Garantien),
  • Anzahl involvierter Parteien,
  • direkter Einflussnahme der Auftraggebenden,
  • Anzahl der Schnittstellen zwischen Auftraggebenden und Beauftragten,
  • Aufteilung der Chancen und Risiken zwischen Auftraggebenden und Beauftragten,
  • fachlicher Kompetenz für die Leitung des Gesamtvorhabens als Projektleitung oder Auftraggebende.

Vor der Wahl des Vertragsmodelles ist eine Analyse der Chancen und Gefahren der verschiedenen Modelle notwendig.

Bauunternehmen in der Schweiz

Bauunternehmen in der Schweiz werden in Grossunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingeteilt. Die Unternehmensgrösse ist dabei zunächst unabhängig von der Arbeitsgattung. Grossunternehmen und KMUs können jegliche Art von Tätigkeiten verrichten, beispielsweise allgemeine Dienstleistungen, Planer- oder Architekturbüros und Handwerksbetriebe. Auch ihre Rechtsform ist unabhängig von ihrer Grösse. Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft wird «jedes marktwirtschaftliche Unternehmen […], sofern dort weniger als 250 Personen, also zwischen 1 und 249 Angestellte, beschäftigt sind» 2 als KMU bezeichnet. Wir können folglich ein Grossunternehmen definieren durch 250 und mehr Mitarbeiter. Die Bau- und Handwerksbetriebe in der Schweiz sind geprägt durch KMUs; das bedeutet über 95 % 3 der Unternehmungen im Schweizer Hochbausektor sind KMUs.

⇧︎1. Kantonaler Gewerbeverband der Stadt Zürich: Das Submissionsrecht im Kanton Zürich,<http://www.gewerbezuerich.ch/web/publikationen/download/KMU_Submission_K.pdf>, Stand: 21.08.2017, S. 4.
⇧︎2. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Die Schweizer KMU-Politik: Zahlen und Fakten, <https://www.kmu.admin.ch/content/kmu/de/home/kmu-politik/kmu-politik-zahlen-und-fakten.html>, Stand: 21.08.2017.
⇧︎3. BFS Bundesamt für Statistik: Marktwirtschaftliche Unternehmen nach Wirtschaftsabteilungen und Grössenklasse, https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/industrie-dienstleistungen/erhebungen/statent.assetdetail.5986857.html, Stand: 24.08.2017.

Das Totalunternehmen (TU) bietet alle Leistungen an, von der Planung bis zur Ausführung. Es unterhält Subverträge sowohl mit den Planenden als auch mit den Ausführenden. Richtungsweisend für die Wahl des Totalunternehmermodells ist der Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Das TU wirkt in der Regel bereits in der Phase des Entwurfs mit. Ausnahmen sind möglich und in der Praxis häufig angewendet. Das TU wird oft erst vor dem Baubewilligungsverfahren ausgeschrieben und eingebracht. Es übernimmt damit in der Regel die bereits erbrachten Planerleistungen und verhandelten Planerverträge. Da diese Rollenwechsel mit Risiken verbunden sind (Aufgabenverständnis), empfehlen wir, dann eher über ein GU nachzudenken.

Risiko- und Garantieübernahme, Gesamtleitung, Beschaffungswesen

30.10.2019 2 Seite(n)

Die Bauherrin bestimmt durch ihre Ziele und Erwartungen den Planungs- und Bauprozess. Ohne sie fehlt die Intention und ohne Intention kommt es für die Planenden zu keinem Auftrag und am Ende auch zu keinem ausgeführten Bau. Damit sind die Bauherren die ersten und entscheidenden Akteure innerhalb des gesamten Planungs- und Bauprozesses. Sie definieren die Bauaufgabe, den Kostenrahmen sowie die terminlichen Ziele. Sie wählen die Planenden, legen deren Organisationsform fest und sind verpflichtet, die wesentlichen Entscheide phasengerecht zu treffen.

Intention, Rahmenbedingungen, Termin-/Kostenrahmen, Entscheiden, Absolute Grösse

30.09.2020 6 Seite(n)

Traditionell versteht sich die Rolle der Architektinnen und Architekten als «Primus inter Pares». Ihnen fallen neben der kreativen Kompetenz des Entwerfens und Konstruierens auch organisatorische und führungsspezifische Aufgabenbereiche zu. Es wird von ihnen erwartet, dass sie diese Führungsaufgaben nicht nur wahrnehmen, sondern auch durchsetzen und die Interessen der Auftraggebenden vor Dritten vertreten. Deshalb wird die Gesamtleitung in den SIA-Ordnungen für Leistungen und Honorare als Teil der Grundleistungen ausgewiesen.

Intellektuelle Dienstleistung, Sorgfalts- und Treuepflicht, Geistiges Eigentum, Gesamtleitung, Bedürfnisse

30.10.2019 5 Seite(n)