Rollen und Interessen
Wir behandeln hier alle Ausführenden, die eine Rolle vor allem während des Ausführungsprozesses spielen: Einzelleistungsunternehmen und Generalunternehmen sollten während der Ausschreibungsphase evaluiert und beauftragt werden, Totalunternehmen sollten das Projekt von Anfang an führen, damit sie ihre jeweiligen Stärken nutzen können.
Der Einsatz eines Einzelleistungsunternehmens oder eines Generalunternehmens kann bereits während der Planungsphase von Bedeutung sein. Das Unternehmen steht in diesem Fall den Planenden fachlich, konstruktiv und technisch beratend zur Seite oder ist bei der Entwicklung von neuen Produkten zusammen mit den Planenden engagiert. Diese Beratungen geschehen in der Regel ohne Vergütung der Unternehmer. Handelt es sich um eine öffentliche Bauaufgabe, schränkt sich aus Gründen des öffentlichen Beschaffungswesens (Vergaberecht) und damit der Befangenheit das Mitwirken von Unternehmern in der frühen Planungsphase stark ein.
Die Unternehmerleistungen werden zwischen Leistungen aus dem Bauhauptgewerbe (Rohbau, z. B. Tiefbauer, Baumeister, Zimmermann etc.) und solchen aus dem Baunebengewerbe (Ausbau, z. B. Schreiner, Gipser etc.) unterschieden. Die Unternehmer im Baugewerbe werden nach Arbeitsgattungen gegliedert.
«Unter das Bauhauptgewerbe fallen insbesondere «alle Arbeiten für die tragenden Elemente eines Bauwerks». Solche Arbeiten können beispielsweise sein: Maurer- und Betonarbeiten, Gerüstbau- und Fassadenisolationsarbeiten, Aushub-, Bagger- und Traxlerarbeiten, Strassenbau-, Spezialtiefbau-, Steinhauer- und Steinbrucharbeiten, Abbrucharbeiten. Zum Baunebengewerbe gehören demgegenüber alle übrigen Bauarbeiten, namentlich Maler-, Gipser-, Dachdecker-, Plattenleger-, Gärtner-, Spengler-, Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Schreiner-, Zimmerei-, Metallbau- sowie Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten.» 1
Modelle der Zusammenarbeit
Die Wahl des Organisationsmodells zwischen Auftraggebenden und Unternehmern ist abhängig von verschiedenen Faktoren.
In der Bauwirtschaft ist eine Vielzahl an unterschiedlichen Unternehmermodellen verbreitet, dabei sind auch Kombinationen möglich. Die Modelle unterscheiden sich hinsichtlich:
- Rechten und Pflichten beider Parteien (Auftragsinhalt und dessen Garantien),
- Anzahl involvierter Parteien,
- direkter Einflussnahme der Auftraggebenden,
- Anzahl der Schnittstellen zwischen Auftraggebenden und Beauftragten,
- Aufteilung der Chancen und Risiken zwischen Auftraggebenden und Beauftragten,
- fachlicher Kompetenz für die Leitung des Gesamtvorhabens als Projektleitung oder Auftraggebende.
Vor der Wahl des Vertragsmodelles ist eine Analyse der Chancen und Gefahren der verschiedenen Modelle notwendig.
Bauunternehmen in der Schweiz
Bauunternehmen in der Schweiz werden in Grossunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingeteilt. Die Unternehmensgrösse ist dabei zunächst unabhängig von der Arbeitsgattung. Grossunternehmen und KMUs können jegliche Art von Tätigkeiten verrichten, beispielsweise allgemeine Dienstleistungen, Planer- oder Architekturbüros und Handwerksbetriebe. Auch ihre Rechtsform ist unabhängig von ihrer Grösse. Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft wird «jedes marktwirtschaftliche Unternehmen […], sofern dort weniger als 250 Personen, also zwischen 1 und 249 Angestellte, beschäftigt sind» 2 als KMU bezeichnet. Wir können folglich ein Grossunternehmen definieren durch 250 und mehr Mitarbeiter. Die Bau- und Handwerksbetriebe in der Schweiz sind geprägt durch KMUs; das bedeutet über 95 % 3 der Unternehmungen im Schweizer Hochbausektor sind KMUs.