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Generalplaner/in

Das Organisationsmodell mit Generalplanenden (GP) ist analog zum Modell des Generalunternehmens eine Antwort auf den Wunsch der Auftraggebenden nach einem einzigen Vertragspartner, der alle Planungsleistungen einschliesslich der Haftung übernimmt. Die Gründe liegen unter anderem in einer Zunahme von Auftraggebenden aus anderen Geschäftsbereichen oder in Ressourceneinsparungen auf der Seite der Auftraggebenden. Ausserdem konzentrieren sich Architektinnen aufgrund einer allgemein zunehmenden Spezialisierung oftmals auf die Kernbereiche in der Architektur. Daraus hat sich für Baufachleute ein zunehmend neues Geschäftsfeld als Generalplanerin mit Managementaufgaben etabliert. Viele Architekten nehmen jedoch die Herausforderungen an und führen komplexe Projektierungsaufgaben als Generalplaner durch. Die Stärke der Organisationsform Generalplanerin liegt in der Koordination der Planenden. Die Schwäche des Modells liegt in der Befangenheit des Generalplaners gegenüber seinen Subplanenden, wenn er selbst Leistungen seiner eigenen Disziplin als Subplanender erbringt.

Gesamtes PlanungsleistungsspektrumManagementaufgaben
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Vertragsbeziehungen

Die Generalplanerin bietet den Auftraggebenden alle im Zusammenhang mit der Planung stehenden Leistungen an, so auch jene der Bauingenieure, der Gebäudetechniker, der Spezialistinnen etc. Sie trägt die Verantwortung für Leitung, Koordination und Organisation des Projekts. Einzig die Generalplanerin hat ein Vertragsverhältnis mit den Auftraggebenden und haftet für sämtliche Leistungen.

Der Generalplaner ist eine juristische Person und kann sich unterschiedlich positionieren. Entweder übernimmt er die Funktion des Generalplaners und vergibt sämtliche Planungsleistung an Dritte, mit denen er Subplanerverträge abschliesst. Oder ein Planungsbüro bietet die Planungsleistungen selbst an und tritt gegenüber den Auftraggebenden als Generalplaner auf. Im zweiten Fall empfiehlt es sich, die Bereiche Planung und Leitung zu trennen, um beide Positionen zu stärken und unbefangen zu sein.

Eine Honorierung für die Übernahme der Funktion als Generalplanerin muss geprüft und mit dem Auftraggeber vereinbart werden.

 


Organigramm Generalplanende

Chancen und Risiken

Auftraggebende

  • Ein Planervertrag, rechtliche und administrative Vereinfachung,
  • Eine Ansprechpartnerin,
  • Weniger personelle Ressourcen,
  • Die Haftung liegt beim Generalplaner,
  • Eingeschränkter Einfluss auf Planerwahl.

Generalplanende

  • Erweiterung des Leistungsspektrums,
  • Grösserer Koordinations- und Administrationsaufwand,
  • Freie Planerwahl,
  • Organisationsfreiheit,
  • Vertragsmanagement mit Subplanenden,
  • Alleinige Haftung gegenüber den Auftraggebenden für die Planung.

Subplanende

  • Haftung nur für ihren Fachbereich,
  • Kein direkter Kontakt zu den Auftraggebenden,
  • Kein Einfluss auf den Hauptvertrag zwischen Generalplaner und Auftraggebenden,
  • Kein Einfluss auf die Wahl der anderen Planungsbeteiligten.

«Planervertrag» ist der Überbegriff für den Vertrag zwischen dem Auftraggebenden (in der Regel der Bauherr) und Architekten, Ingenieurinnen oder Spezialisten. Er dient zur Festschreibung der Projektziele, des Leistungsumfangs, der Planungs- und Ausführungsorganisation sowie der Art der Honorierung. Er ist die rechtliche Grundlage zwischen einem Planenden und einer Vertragspartnerin und liegt in seiner Ausgestaltung im Ermessen der Partner. Die Erarbeitung des Planervertrags ist die Suche nach dem Konsens. Das bedeutet, die gegenseitigen Erwartungen zu klären, Rechte und Pflichten zu formulieren, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse zu definieren und den Leistungsaustausch der Vertragspartner festzuhalten.

Vertragsgestaltung, Vertragsarten, Ziele

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Das Organisationsmodell mit Einzelplanenden ist die flexibelste Organisationsform, sie erlaubt es den Auftraggebenden, im Gegensatz zu anderen Modellen, die Planenden und Spezialistinnen frei zu wählen. Sie schliessen mit jedem einen eigenen Vertrag und können damit auch den grössten Einfluss auf die Planung nehmen. Für die gesamtleitenden Architektinnen und Architekten liegt die Chance dieses Modells darin, die leitendende und koordinative Führung des Teams zu übernehmen und in der Funktion der Bauleitung direkten Einfluss auf die Ausführung auf der Baustelle zu nehmen. Die Stärke der Organisationsform mit Einzelplanenden liegt in der Flexibilität und der Selbstverantwortung der Planenden.

Flexible Organisationsform, Ziele

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Ein Grund für die Bildung einer Planergemeinschaft aus Planenden und Spezialisten besteht in der Bündelung von Wissen, Erfahrungen, Kompetenzen und Kapazitäten, um gegenüber anderen Anbietenden bei Wettbewerben oder Planungsleistungsvergaben konkurrenzfähiger zu sein. Weitere Kriterien sind die freie Wahl der Teamzusammensetzung bei den Planenden und die solidarische Gemeinschaft unter gleichberechtigten Partnern. Die Stärke des Organisationsmodells Planergemeinschaft liegt im Teamgedanken der Planenden und Spezialistinnen.

Ziele

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Der Erfolg eines Projekts – und gleichermassen eines Unternehmens – hängt sowohl ab von dessen Struktur als auch vom jeweiligen Aufgabenverständnis und von der Kultur der Auftraggebenden, Planenden und Ausführenden; ausserdem von den Zielvorgaben der Auftraggebenden in Bezug auf Qualität, Kosten und Termine. Da Bauprojekte durch ihre Einmaligkeit und Komplexität sowie durch die grosse Anzahl von am Planungs- und Bauprozess Beteiligten gekennzeichnet sind, ist für jede einzelne Bauaufgabe eine spezifische Projektorganisation erforderlich.

Organisationsmodell, Ziele

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