Grundlagen
Die Entwurfsphase entspricht der Teilphase 31 Vorprojekt innerhalb der Phase 3 Projektierung gemäss der Norm SIA 112, Modell Bauplanung, 2014. Grundlage einer jeden Teilleistungsphase sind die Ziele und Ergebnisse der vorhergehenden. Somit baut der Entwurf, das Vorprojekt auf der klaren Projektdefinition und den Projektpflichtenheften aus der Phase Machbarkeit auf. Diese beiden Dokumente definieren die Funktionen und die Eigenschaften des zu planenden Bauwerks sowie die Grundlagen der Projektorganisation. Falls der Projektierungsphase keine Vorstudie vorausging, sind zu Beginn der Entwurfsphase die Machbarkeit sorgfältig zu prüfen, die Rahmenbedingungen zu klären und folgende Punkte und Ziele in Zusammenarbeit mit den Auftraggebenden zu definieren:
- Inhalt des Raumprogramms,
- Budgetrahmen,
- Terminvorstellungen,
- wesentliche qualitative Merkmale,
- Prozessorganisation.
Liegt ein Vorschlag aus einem Wettbewerb vor, wird dieser in gestalterischer sowie in technischer und funktionaler Hinsicht überprüft und optimiert. In einem iterativen Prozess wird aus dem Wettbewerbsvorschlag der architektonische Entwurf erarbeitet und in Zusammenarbeit mit Planenden und Spezialisten weiterentwickelt. Eine Wettbewerbsabgabe ist grundsätzlich detailliert ausgearbeitet, sie stellt aber lediglich eine erste Skizze zu einem Lösungsansatz dar. In der Regel findet kein Austausch zwischen den Teilnehmenden und den Auftraggebenden statt. Die technische Überprüfung der Planenden und Spezialisten fehlt oder kann nur in einem beschränkten Umfang erfolgen. In einem Wettbewerb werden somit andere Informationen weitergegeben als im Vorprojekt. Daher kann ein Wettbewerbsbeitrag das Vorprojekt nicht ersetzen.
Erstellung der Konzepte
Das Raumprogramm wird im Rahmen des Vorprojekts in ein räumliches und architektonisches Konzept umgesetzt. Die Lösungsfindung wird häufig über Variantenvergleiche erarbeitet. Zur Optimierung werden gewisse Aspekte oder Teilbereiche des Projekts in Varianten untersucht und gegenübergestellt. 1 Verschiedene Lösungsvorschläge werden dabei auf ihre funktionale, technische, rechtliche und wirtschaftliche Realisierbarkeit hin geprüft und gemeinsam mit den Auftraggebenden beurteilt. Das Ziel ist dabei, die beste mögliche Lösungsvariante festzulegen. Auf dieser Basis ist dann der architektonische Entwurf zu erarbeiten. Die Bauweise und die Konstruktion sowie das Tragkonzept werden definiert; Festlegungen zur Materialisierung erfolgen über Untersuchungen, Referenzen, Materialmuster und Visualisierungen. 2
Für alle relevanten Fachbereiche werden entsprechende Planende und Spezialisten in das Projekt involviert, die den Entwurf im Hinblick auf ihr jeweiliges Fachgebiet überprüfen. Unter Berücksichtigung der Festlegungen aus dem Projektpflichtenheft erarbeiten sie ihre Projektbeiträge. 1 Die Landschaftsplanung, das Brandschutzkonzept, das Energie- und Haustechnikkonzept, die bauphysikalischen Anforderungen und baustellenlogistischen Überlegungen sind Bestandteil dieser Teilphase. Ein Nutzungs- und Betriebskonzept ist von den Auftraggebenden – falls erforderlich mit Unterstützung entsprechender Fachspezialistinnen – zu erstellen. Diese Konzepte und deren planerische Konsequenzen werden von den Architekten geprüft und in die Gesamtkonzeption integriert. Hierfür findet ein regelmässiger Austausch innerhalb des Planerteams statt, meist im Rahmen sogenannter Planersitzungen.
Um ein nachhaltiges Konzept zu erhalten, ist es sinnvoll, Planende und Spezialisten bereits zu Beginn des Vorprojekts beizuziehen und das Planungsteam zusammenzustellen. Die Planerverträge sind abzuschliessen; die Projektorganisation ist zu definieren. Eine spätere Änderung dieser Organisation ist nicht zielführend, da diese das eigene Aufgabenverständnis verändern würde. Die in den Verträgen festgelegten Kompetenzen und Zuständigkeiten der Projektbeteiligten sowie das eigene Aufgabenverständnis sollen jedoch möglichst durchgehend gleichbleiben. Falls das Projekt mit einem Totalunternehmer realisiert werden soll, ist die Phase des Vorprojekts der ideale Zeitpunkt für seinen Einstieg in das Projekt.
Planpakete und Inhalte
Der Massstab für diese Teilphase ist nicht vorgegeben. Üblich ist der Massstab 1:200, jedoch können Instrumente und Massstäbe je nach Projektgrösse variieren. Zur räumlichen und gestalterischen Überprüfung und deren Veranschaulichung bedienen sich Architektinnen Darstellungsmethoden wie etwa Modellen und Visualisierungen. Hilfreich ist es, sich anhand der Norm SIA 400, Planbearbeitung im Hochbau, 2000, insbesondere mit dem Anhang «Planpakete», einen Überblick zu verschaffen, welche Inhalte und Ziele die einzelnen, den Teilphasen zugeordneten Planpakete beinhalten. Die sogenannten Planpakete, die gesamthaft alle Dokumente wie Listen, Texte und Pläne beinhalten, definieren, welche Projektgrundlagen in welcher Form und mit welchem Informationsgehalt am Ende der jeweiligen Teilphase vorliegen können.
In der Phase des Vorprojekts wird auch die Bewilligungsfähigkeit geprüft und mit den Behörden abgestimmt. Zu klären ist, welche Amtsstellen beim anstehenden Bewilligungsverfahren involviert werden sollen oder ob beispielsweise eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erbracht werden muss.
Im Rahmen des Vorprojekts wird eine Kostenschätzung erstellt, die über die zu erwartenden Erstellungskosten präzise Auskunft gibt. Hierfür kommen Kostenermittlungsmethoden unter Berücksichtigung von Referenzkennwerten zum Einsatz – entweder über volumen- oder grundflächenbezogene Kostenkennwerte oder über Kostenkennwerte zu Arbeitsgattungen oder Bauteilen. Die Auswahl der Ermittlungsmethoden und -instrumente sind mit den Auftraggebenden abzustimmen. Dabei schlägt die Ordnung SIA 102, Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten, 2020, eine Kostengenauigkeit von ±15 % vor. 2 Der Genauigkeitsgrad ist dennoch projektspezifisch und vertraglich festzuhalten, da die Festlegung der SIA keine gesetzliche Verbindlichkeit darstellt. Zur Minimierung ihrer finanziellen Risiken wünschen sich Auftraggebende immer häufiger zuverlässige Kostenangaben bereits zum Zeitpunkt des Entwurfs, die erst auf der Basis der Bauprojekt- oder Ausschreibungspläne möglich wären. Dies kann dazu führen, dass Architektinnen in der Entwurfsphase teilweise in Vorleistung gehen und den Entwurf detaillierter bearbeiten müssen, so dass auch die Kosten dementsprechend detaillierter ermittelt werden können.
Die Kostenschätzung ist die erste präzise entwurfsbezogene Kostenermittlung, die sich auf detaillierte, projektspezifische Kenngrössen und Stückzahlen bezieht und in den weiteren Phasen fortgeschrieben wird. Die Konstruktions- und Materialkonzepte sowie die Konzepte der Planenden respektive deren Kostenschätzungen werden in die Kostenschätzung integriert. Während der Erarbeitung des Vorprojekts werden Entscheide getroffen, welche die Kosten des Bauwerks erheblich beeinflussen können. Es ist wichtig, sorgfältig zu prüfen, ob ein Bauvorhaben wirtschaftlich umsetzbar ist, denn Sparbemühungen in späteren Projektphasen sind weit weniger effektiv als noch im Vorprojekt. Gerade in Bezug auf die Kosten ist Transparenz gegenüber den Auftraggebenden und deren Nachvollziehbarkeit unabdingbar.
Auch die Flächen- und Energiekennwerte geben entscheidende Hinweise darüber, wie wirtschaftlich ein Gebäude ist. Diese Kennwerte setzen verschiedene Flächenkategorien in ein Verhältnis zueinander. Sie eignen sich für den präzisen Vergleich von verschiedenen Projektvarianten oder auch für den Vergleich mit anderen Projekten. Als Grundlage für die wirtschaftlichen Klärungen dienen die Flächen- und Volumenberechnungen nach der Norm SIA 416, 2003.
Zudem wird im Rahmen des Vorprojekts ein Grobterminprogramm erstellt. Dieses stellt den generellen Zeitplan für das gesamte Bauvorhaben unter Berücksichtigung der Vorgaben der Auftraggebenden – die sogenannten Meilensteine (Terminplanung) – und der Randbedingungen der Planenden dar. Das Grobterminprogramm wird mit allen Projektbeteiligten abgestimmt und bereinigt. Ist es freigegeben, wird es für die nächsten Phasen verbindlich und weiter fortgeschrieben sowie phasenweise detailliert. Wir empfehlen den Architekten zusätzlich ein Planlieferungsprogramm zu erstellen. Dieses hilft bei der bürointernen Personalplanung und gibt einen generellen Überblick über die Quantität der intern zu erstellenden Planunterlagen.
Im Laufe der Entwurfsphase werden ökologisch und ökonomisch relevante Entscheide getroffen und die Weichen für den gesamten Lebenszyklus des Bauwerks gestellt. Am Ende dieser Projektphase steht das Vorprojekt, das in seiner architektonischen Konzeption stabil ist und dessen technische Machbarkeit überprüft und bestätigt wurde. Wir empfehlen, diese Teilphase, wie auch alle anderen, unter der Genehmigung der Auftraggebenden und der Zustimmung aller Planenden formal abzuschliessen.